L
Langzeitstudium
Überschreitet man die für ein Fach vorgeschriebene Regelstudienzeit, spricht man von einem Langzeitstudium. Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Studierende müssen neben dem Studium arbeiten, um ihr Leben zu finanzieren, andere Studierende sind den Anforderungen ihres Studiengangs nicht gewachsen. Auch mangelnde Organisation an den Hochschulen selbst zieht das Studium mancher Studierender in die Länge. Viele Universitäten versuchen inzwischen mit Beratungen die Zahl der Langzeitstudierenden zu reduzieren und die Studierenden zügig zu ihren Abschlüssen zu führen. In Nordrhein-Westfalen gibt es zur Zeit keine Langzeitstudiengebühren.
Lehrbeauftragte
Personen, die das Lehrangebot ergänzende Lehrveranstaltungen durchführen. Sie sind nicht fest angestellt an der Universität, sondern lehren meist nur für ein oder wenige Semester auf Honorarbasis. Lehrbeauftragte müssen i. d. R. den Abschluss eines wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiums und pädagogische Eignung nachweisen.
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden für die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse eingestellt (z. B. Fremdsprachen).
Lehrveranstaltungen
Lehrstuhl
Ein Lehrstuhl (Deutschland) oder Lehrkanzel (Österreich) ist die planmäßige Stelle eines Professors an einer Hochschule, die mit personellen und finanziellen Mitteln zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in Forschung und Lehre ausgestattet ist. Grundlage für den Lehrstuhl ist der ratifizierte Haushaltsplan der jeweiligen Hochschule. Inhaber des Lehrstuhls für historische Musikwissenschaft am Musikwissenschaftlichen Seminar ist Prof. Dr. Werner Keil.
Leistungsnachweise
Benotete oder nicht benotete Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Studierende können einen Leistungsnachweis durch das Schreiben einer Klausur, eine mündliche Prüfung, das Halten eines Referats (Vortrag mit schriftlicher Ausarbeitung) oder das Schreiben einer Hausarbeit (ein Aufsatz von 10-25 Seiten) von dem Dozenten bescheinigt bekommen. Manchmal bekommt man den Leistungsnachweis auch für das Ergebnis eines Projektes. I. d. R. müssen in jedem Studiengang eine in einer Prüfungsordnung festgelegte Anzahl an Leistungsnachweisen als Voraussetzung für die Zulassung zu Zwischen- und Abschlussprüfung vorgelegt werden. Leistungsnachweise werden auch „Scheine“ oder „Credits“ (im Bachelor-/Masterstudiengang) genannt.