B

Bachelor/ Master 

Der „Bachelor“ ist ein Studienabschluss, den man nach einem Studium von drei bis vier Jahren (i. d. R. 6 Semester) bekommen kann. Nach ein bis zwei weiteren Jahren Studium (i. d. R. 4 Semester) kann man den nächst höheren Abschluss, den „Master“, bekommen. Diese Studienabschlüsse gab es früher hauptsächlich in den USA und in Großbritannien. Seit 1997 kann man auch in Deutschland diese Abschlüsse erlangen; sie ersetzen weitgehend die bisherigen Abschlüsse Diplom, Magister und Staatsexamen. Die Länder der Europäischen Union haben sich im so genannten Bologna-Prozess darauf geeinigt, ihr Studiensystem auf Bachelor- und Masterabschlüsse bis zum Jahr 2010 umzustellen.
Das Musikwissenschaftliche Seminar hat die BA-/MA-Studiengänge zum WS 2007/08 eingeführt, Studierende im Magisterstudiengang können ihr begonnenes Studium jedoch fortsetzen.

BAföG 
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Mit dem BAföG sollen Studierende unterstützt werden, die ihr Studium nicht mit eigenen Mitteln oder durch Unterstützung der Eltern finanzieren können. Ob man Anspruch auf BAföG hast, ist abhängig vom eigenen Einkommen und Besitz und dem der Eltern. Während der Regelstudienzeit wird das BAföG zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt. Nähere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Einen Antrag kann man auf jeden Fall stellen, denn eine Ablehnung hat keinerlei Konsequenzen. Jedoch ist zu bedenken, dass man am Ende des Studiums dann auch Schulden hat. Nähere Informationen zum Bafögantrag und dem Bafögbüro des Studentenwerks Paderborn gibt es hier.

BA/ MA

siehe Bachelor/ Master.

Beurlaubung 
Aus wichtigen Gründen können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden, jedoch nicht im ersten Fachsemester. Wichtige Gründe sind z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder ein Auslandsstudium. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fach-, wohl aber als Hochschulsemester. Man behält also seinen Studienplatz, ohne Studienleistungen ablegen zu müssen. Versicherungsrechtlich ist ein/e beurlaubte/r Studierende/r jedoch kein/e Student/in, was auch negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Übernahme von "Studenten-Jobs" hat.

Bibliothek

Relativ viel Zeit verbringt man als Student/in in der Bibliothek. Das Musikwissenschaftliche Seminar hat eine eigene Bibliothek, die einen großen, ständig aktualisierten Bestand fachspezifischer Bücher und Zeitschriften sowie Notenausgaben und Tonaufnahmen besitzt. Sie ist eine Präsenzbibliothek, d. h. die Materialien können nicht entliehen werden. Die Bibliothek der Hochschule für Musik Detmold verfügt auch über musikwissenschaftliche Literatur, Noten und Tonträger, die ebenfalls entleihbar sind. Die Bibliothek der Hochschule für Musik und die des Musikwissenschaftlichen Seminars besitzen einen gemeinsamen Online-Katalog, der durch einen Zettelkatalog vor Ort ergänzt wird. Die Universität Paderborn verfügt über eine große Zentralbibliothek (Universitätsbibliothek Paderborn), mit Literatur zu allen an der Universität gelehrten Fächern, die nach Hause ausgeliehen werden kann. Hier sind Fernleihen möglich. Auch die Lippische Landesbibliothek Detmold verfügt über einen reichhaltigen Bestand an ausleihbarer Literatur und Noten. Studierende der Hochschule und des Musikwissenschaftlichen Seminars müssen dort keine Nutzungsgebühren zahlen. Fernleihe ist hier ebenfalls möglich.

Bildungsinländer/in 

Ausländer/innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind sie Deutschen gleichgestellt.

Blockveranstaltung 
Veranstaltung, die nicht regelmäßig über die Dauer eines Semesters verteilt stattfindet (jede Woche eine bestimmte Anzahl von Stunden), sondern auf einen Zeitraum von mehreren aufeinander folgenden Tagen/ Wochen konzentriert ist.