Z
Zentrale Einrichtungen
Center for Optoelectronics and Photonics (CeOPP)
Heinz Nixdorf Institut (HNI)
Institut für Chemie und Technologie der Kunststoffe (CTK)
Musikwissenschaftliches Seminar Detmold/ Paderborn
Paderborn Institute for Advanced Studies in Computer Science and Engineering (PACE)
Paderborn Institute for Scientific Computation (PaSCo)
Paderborner Lehrerausbildungszentrum (PLAZ)
Paderborner Zentrum für Paralleles Rechnen (PC2)
ZSB
Zwangsexmatrikulation
Maßnahme der Hochschule, die z. B. bei Versäumen der Rückmeldung zum Semester, bei überlanger Studienzeit etc. möglich ist. Studierende verlieren damit ihren Studentenstatus.
Zweithörer
Studierende des Ein-Fach-BA Musikwissenschaft werden an der Hochschule für Musik Detmold als Zweithörer eingeschrieben und bekommen so das Recht, am künstlerischen Einzelunterricht und an Ensembles teilzunehmen sowie die Übemöglichkeiten der Hochschule zu nutzen. Für die Einschreibung als Zweithörer sind die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Paderborn sowie der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung vorzulegen. Als Studierende oder Studierender einer anderen Hochschule kann man auf Antrag als Zweithörer/in mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen an der Universität Paderborn im selben oder einem anderen Studiengang zugelassen werden (so genannter kleiner Zweithörer). Die Beschränkung auf studienbegleitende Prüfungen bedeutet, dass ein Studienabschluss nicht möglich ist. Erfüllt man die Voraussetzungen für die Einschreibung des gewählten Studienganges, ist eine Zulassung für das Studium eines weiteren Studienganges möglich (so genannter großer Zweithörer). Eine Zulassung ist allerdings ausgeschlossen, wenn für den gewählten Studiengang eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht. Der Antrag auf Zulassung zu einer Zweithörerschaft bedarf der Zustimmung der Hochschule.
Zweitstudium
Studium nach erfolgreichem Abschluss eines ersten Studienganges.
Zwischenprüfung
Die Studierenden des (auslaufenden) Magisterstudienganges müssen (in der Regel nach dem 4. Studiensemester) eine Zwischenprüfung in Form einer Klausur absolvieren. Sie dauert drei Zeitstunden und besteht aus Tonsatz/Analyse, Allgemeiner Musikgeschichte sowie Aufgaben zu einem der besuchten Proseminare.