Weiterführende Studiengänge
Weiterführende Studiengänge verlangen i. d. R. als Zugangsvoraussetzung eine für den jeweiligen Studiengang einschlägige hochschulische und/oder berufliche Vorbildung. Dabei ist nicht immer auch eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, wie sie für grundständige Studiengänge notwendig ist. Weiterführende Studiengänge richten sich an Interessenten/innen, die ihre bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation verbessern möchten. Sie werden z. T. berufsbegleitend durchgeführt und schließen teilweise mit einem formalen Hochschulabschluss ab. Die Bezeichnungen der weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt: darunter fallen u. a. „Aufbaustudiengänge“, „Weiterbildungsstudiengänge“, „Ergänzungsstudiengänge“, u. a. m.)
WHK/ Wissenschaftliche Hilfskraft
Wissenschaftliche Hilfskräfte müssen ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit Erfolg abgeschlossen haben. Sie nehmen unterstützende Aufgaben in der Forschung, Lehre und Administration wahr. Das Musikwissenschaftliche Seminar beschäftigt derzeit
vier wissenschaftliche Hilfskräfte.
WS
Wintersemester.