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Scheine 

siehe Leistungsnachweise.  

Semester 
Was in der Schule ein Schulhalbjahr ist, ist in der Universität ein Semester. Jedes Semester dauert sechs Monate und umfasst die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit. Letztere wird auch „Semesterferien“ genannt. Das Wintersemester dauert vom 1. Oktober bis zum 31. März, das Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September. Die Vorlesungszeit beginnt kurz nach Semesterbeginn und dauert in der Regel 15 Wochen. Die aktuellen Termine wechseln von Jahr zu Jahr. Siehe Semestertermine.

Semesterferien

Vorlesungsfreie Zeiten zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Es handelt sich dabei aber keineswegs um „Ferien“, da in dieser Zeit oftmals Prüfungen und Praktika zu absolvieren sind, Hausarbeiten geschrieben werden sowie Nach- und Vorbereitungen von Lehrveranstaltungen zu bewältigen sind. Professoren/innen widmen sich in dieser Zeit verstärkt ihren Forschungsprojekten.

Semestergebühr
Jede/r Studierende muss bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung einen von Hochschule zu Hochschule variierenden Betrag z. B. für die Belange der Studierenden (AStA), für die Aufgaben des Studentenwerks (siehe Sozialbeitrag), das Semesterticket u. Ä. einzahlen. Die aktuelle Semestergebühr der Universität Paderborn beträgt 144,46 €. Dazu kommen i. d. R. die Studienbeiuträge (siehe Studienbeiträge) von 500 € pro Semester.

Semestertermine 

Die Semestertermine für die Vorlesungszeit der Universität Paderborn und die der Hochschule für Musik Detmold weichen manchmal ein wenig voneinander ab. Das Musikwissenschaftliche Seminar richtet sich grundsätzlich nach den  Paderborner Terminen. Nähere Informationen zu den aktuellen Semesterterminen der Universität Paderborn gibt es hier.

Semesterticket 
Die Universität Paderborn bietet zusammen mit dem öffentlichen Personennahverkehr und der Deutschen Bahn ein so genanntes Semesterticket an. Dieses erwirbt man automatisch beim Bezahlen der Semestergebühr und berechtigt zur kostenlosen Nutzung von Bussen und Bahnen in der Region. Der Studentenausweis gilt als Semesterticket. Nähere Informationen zum Semesterticket der Universität Paderborn gibt es hier.

Semesterwochenstunden/ SWS 
Anzahl der Stunden, die über ein Semester hin in jeder Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen entfallen. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und der Umfang des gesamten Studiums wird in den alten Studiengängen in SWS angegeben. Ein Seminar umfasst normalerweise 2 SWS, d. h. es findet jede Woche mit 2 Unterrichtsstunden à 45 min. (insgesamt 90 min.) statt. Wenn in einem Fach insgesamt z. B. 10 SWS belegt werden müssen, heißt das, es sind insgesamt 5 Seminare zu besuchen. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium sind in den SWS-Zahlen nicht enthalten. Im neuen Bachelor- und Mastersystem zählen nicht mehr die Semesterwochenstunden, sondern die erbrachten ECTS oder „Credits“. In ihnen wird die Zeit des Selbststudiums mit eingerechnet.

Seminar 
1. Das Seminar ist eine Arbeitsform in der Universität. Hier hören die Studierenden nicht nur einem oder mehreren Dozenten/innen zu, sondern diskutieren miteinander und halten selber Vorträge. Diese Vorträge heißen Referate. Am Ende bekommt man dafür eine Note oder einen Schein bzw. „Credits“.
2. Bezeichnung einer universitären Organisationseinheit (z. B. Musikwissenschaftliches Seminar).

Senat 
Zentrales, exekutives Hochschulgremium, das über Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium der gesamten Hochschule entscheidet.

SHK/ Studentische Hilfskraft 
Studentische Hilfskräfte müssen an einer Hochschule immatrikuliert sein. Sie leisten unterstützende Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Verwaltung und Bibliotheksdienst. Das Musikwissenschaftliche Seminar einschließlich der Bibliothek beschäftigt derzeit 18 studentische Hilfskräfte.

Sozialbeitrag
Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für das Studentenwerk zahlen. Der Sozialbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die sozialen Einrichtungen des Studentenwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheim etc.).

Sozialberatung

Beratungseinrichtung des AStA für Studierende mit Problemen in sozialen Dingen, z. B. bei der Studienfinanzierung. Nähere Informationen zur Sozialberatung des AStA der Universität Paderborn gibt es hier.

SS 

Sommersemester.

Stipendium

Stipendien werden von unterschiedlichen Einrichtungen vergeben, die oftmals weltanschaulich, parteipolitisch oder gruppenspezifisch orientiert sind. Die Vergabekriterien richten sich meistens nach den Regelungen des BAföG, die Leistungen sind hingegen großzügiger. Stipendien werden entweder aufgrund von politischen und sozialen Kriterien und/oder besonders guter Leistungen gewährt. Bei den meisten Begabtenförderungswerken kann man ein Stipendium für ein Erststudium oder für eine Promotion beantragen. Man kann dabei finanziell und/ oder ideell gefördert werden. Eine ideelle Förderung besteht vorrangig aus Seminar- und Exkursionsangeboten, einer persönlichen Studienbetreuung und der Möglichkeit zur aktiven Beteiligung in den stipendiatischen Gremien des Begabtenförderungswerks. Wichtigster Stipendiengeber der Region ist der Verein Studienfonds OWL bei dem Erstsemester und Studienbewerber Stipendien beantragen können. An der Universität Paderborn gibt es Vertrauensdozenten der großen Stipendienorganisationen, deren Namen in der Zentralen Studienberatung erfragt werden können. Nähere Informationen gibt es hier.

Student/in 
Ein/e Student/in ist an der Universität, was in der Schule der/die Schüler/in ist. Die Studierenden gehen zur Universität, um einen Hochschulabschluss zu absolvieren.

Studentenausweis 

Mit der Einschreibung an der Universität erhält man einen Studentenausweis, der für ein Semester gilt. Mit diesem Ausweis erhalten Studierende bei vielen sportlichen und kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen Vergünstigungen. Beim AStA der Universität Paderborn und der Hochschule für Musik Detmold kann man auch einen internationalen Studentenausweis (ISIC) erwerben. Mit ihm erhält man auch im Ausland Vergünstigungen bei Museen, Kinos oder Konzerten. Siehe Internationaler Studentenausweis.

Studentenwerk 
Einrichtung für die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden einer Hochschule oder Hochschulregion. U. a. folgende Einrichtungen befinden sich in der Regie des Studentenwerks Paderborn: Mensa, Wohnheime, BAföG-Amt, Kindertagesstätte und Zimmer- und Wohnungsvermittlung. Zu den Seiten des Studentenwerks Paderborn geht es hier.

Studentenwohnheim 
An vielen Universitäten gibt es Wohnheime für Studierende. Der Vorteil hierbei ist, dass man recht günstig wohnen kann und schnell Kontakt zu anderen Studierenden findet. Das Studentenwerk Paderborn verwaltet vier Wohnanlagen in Paderborn: Peter-Hille-Weg 11, Peter-Hille-Weg 13, Vogeliusweg und den Wohn- und Gästepark Mersinweg (Nähere Informationen gibt es hier). Das Studentenwerk Bielefeld verwaltet ein Studentenwohnheim in Detmold (Mozartstraße 17).

Studienabschluss 
An einer Universität kann man verschiedene Studienabschlüsse machen. Diese Abschlüsse macht man am Ende seines Studiums, ganz ähnlich wie an der Schule, die man mit dem Abitur, der mittleren Reife oder mit dem Hauptschulabschluss beenden kann. Welchen Studienabschluss man wählt, hängt von den eigenen Berufswünschen ab. Das Musikwissenschaftliche Seminar bietet die folgenden Studienabschlüsse an: BA (nach 6 Semestern), MA (weitere 4 Semester) (siehe Bachelor/ Master) und Promotion (siehe Promotion).

Studienbeiträge 

Studienbeiträge sind Gebühren, die Studierende vor jedem Semester bezahlen müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Die Höhe der Gebühren liegt an der Universität Paderborn bei 500 €. Da die Gebühren sehr hoch sind, können es sich nicht mehr alle Personen leisten zu studieren, die gerne studieren möchten. Einige müssen für das Studium einen Studienkredit bei einer Bank aufnehmen (siehe Studienkredit). Nähere Informationen zu den Studienbeiträgen der Universität Paderborn gibt es hier.

Studienberatung 
Siehe ZSB.

Studienbuch 
Als Studienbuch bezeichnet man eine Mappe, in der die besuchten Lehrveranstaltungen eingetragen und sämtliche Studiennachweise (z. B. Scheine bzw. „Credits“) gesammelt werden. Das Studienbuch dient dem Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltungen und muss dem Prüfungssekretariat bei der Anmeldung zu Prüfungen vorgelegt werden.

Studiengang

Durch eine Studien- und eine Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das zu einem bestimmten, berufsqualifizierenden Abschluss führt, z. B. Bachelor oder Master. Studiengänge sind „grundständig“, wenn sie nicht - wie Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge - bereits einen Hochschulabschluss voraussetzen. Nähere Informationen zu den Studiengängen des Musikwissenschaftlichen Seminars gibt es hier.

Studienjahr, „Akademisches Jahr“

An den Universitäten die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres („akademisches Jahr“).

Studienkredit 
Studienkredite sind Kredite, die zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten und/oder möglicher Studiengebühren dienen sollen. Studienkredite werden von verschiedenen Banken angeboten u. a. der KfW und der Deutschen Bank.

Studienplan 
Der Studienplan regelt den formalen Ablauf des Studiums, also welche Fächer das Studium umfasst, ihre jeweiligen Zielsetzungen und welche Scheine/ „Credits“ am Ende dabei herauskommen müssen. Der Studienplan für die verschiedenen Studiengänge der Musikwissenschaft wird vom Musikwissenschaftlichen Seminar erstellt. Die Studienpläne für den Ein- und Zwei-Fach Bachelor gibt es hier.

Studienräte im Hochschuldienst 
Studienrat ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Dienst, der an Schulen und in einigen Bundesländern wie z. B. in Nordrhein-Westfalen auch an Hochschulen unterrichtet.

Studienrichtung /-schwerpunkt

Mit diesem Begriff werden - in den Prüfungsordnungen festgelegte - Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Studiengängen bezeichnet. Diese beginnen i. d. R. im 2. Studienabschnitt (bzw. Master) und sind in den Abschlusszeugnissen aufgeführt.

Studierendenparlament („Stupa“)

Das Studierendenparlament ist die gewählte Vertretung der gesamten Studentenschaft der Universität Paderborn. Es wird in der Regel einmal jährlich gewählt und bestimmt den AStA. Nähere Informationen zum Stupa der Universität Paderborn gibt es hier.

Studierendensekretariat 
Das Studierendensekretariat der Universität Paderborn ist neben der Einschreibung zum Studium auch für die Rückmeldung, die Ausstellung von Studienbescheinigungen und Beurlaubungen vom Studium zuständig.  

Studium generale 
Im Studium generale soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, auch fachfremde Veranstaltungen zu besuchen. Der Umfang und die zu erreichende Anzahl von „Credits“ im Studium generale sind in den Prüfungs- bzw. Studienordnungen der Bachelorstudiengänge festgelegt und können in den Studienplänen nachgelesen werden.

SWS 

Siehe Semesterwochenstunden. 

Symposium 
Siehe Tagung.