P

Poolräume 
In diesen Poolräumen des Zentrums für Informations- und Medientechnologien (IMT) haben alle Studierenden der Universität Paderborn Zugang zu einem PC mit Internetanschluss und der nötigen Software, die man als Student/in braucht.

Praktikum 
Eine außerhalb der Hochschule zu absolvierende fachbezogene Tätigkeit zum Erwerb von Praxiserfahrung im Beruf. Im Ein-Fach-Bachelor Musikwissenschaft ist ein mindestens zweimonatiges Praktikum an einer Einrichtung des Musiklebens bzw. des kulturellen Lebens im In- oder Ausland vorgeschrieben (alternativ Studienaufenthalt im Ausland). Nähere Informationen gibt es im Studienplan.

Professor/in/ Juniorprofessor/in 
Höchster akademischer Grad. Die Professoren/innen könnte man die Lehrer/innen der Universität nennen. Sie geben Seminare und Vorlesungen. Anders als Lehrer/innen sind sie jedoch auch zur Forschung in ihrem Fachgebiet verpflichtet. Die Einheit von Forschung und Lehre ist sehr wichtig, damit die universitäre Ausbildung auf höchstem Niveau bleibt. Die Juniorprofessur wurde 2002 mit der fünften Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes eingeführt, um jungen Wissenschaftlern/innen mit herausragender Promotion ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen zu ermöglichen und sie für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. Juniorprofessoren werden befristet eingestellt und können ggf. nach Ablauf von 3 bzw. 6 Jahren eine Stelle auf Lebenszeit bekommen („tenure track“).

Projekt 

Das Projekt ist eine bestimmte Form des Unterrichts. Hierbei wählt man in einer Gruppe ein Thema oder ein Problem, mit dem man sich selbstständig über längere Zeit beschäftigt. Dabei sollte man zuerst planen, wie man vorgehen will und was am Ende als Ergebnis herauskommen soll. Am Schluss präsentiert man sein Ergebnis. Mehr Informationen zum Projekt in den Bachelorstudiengängen Musikwissenschaft gibt es im Studienplan.

Promotion 
Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung, das bei Erfolg zum Doktorgrad führt. Die Promotion setzt i. d. R. den Abschluss eines Hochschulstudiums mit gehobenem Prädikat (Note "gut" und besser) voraus. Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll, sowie eine mündliche Prüfung (Disputation oder Rigorosum). Sie ist i. d. R. Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Nähere Informationen zur Promotion am Musikwissenschaftlichen Seminar gibt es hier.

Prüfungsausschuss 

Für Organisation und Ablauf von Prüfungen und für die Anrechnung von Studienleistungen (z. B. aus dem Studium an einer anderen Uni) ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig. Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die (auslaufenden) Magisterstudiengänge und für die neuen BA-/MA-Studiengänge  ist Prof. Dr. Werner Keil.

Prüfungsordnung 
Die Prüfungsordnung regelt die Art und den Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, die Anfertigung der Abschlussarbeit usw. Aus der Prüfungsordnung sind vor allem die für die Zwischen- und Hauptprüfung (bzw. Bachelor- und Masterprüfung) zu erbringenden Leistungsnachweise (bzw. „Credits“) zu ersehen.

Prüfungssekretariat 

Das Prüfungssekretariat ist zuständig für die formale Abwicklung von Prüfungen. Hier erfährt man z. B. die Modalitäten für die Anmeldung und erhält Auskünfte über die einzuhaltenden Fristen. Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat der Universität Paderborn für die Fakultät für Kulturwissenschaften ist Frau Karin Schäfer.