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Ja – sofern die Veranstaltungen entsprechend als anrechenbar ausgewiesen sind. Im Ein-Fach-Bachelor kann man sich Seminare zur Populären Musik im Modul 10 anrechnen lassen, im Zwei-Fach-Bachelor entsprechend im Modul 7 und im Master im Modul M 6.
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Lehrveranstaltungen anderer Fächer der Uni oder der Hochschule können als Teil des Studiums generale in den Bachelor- und Masterstudiengängen angerechnet werden, sofern die Veranstaltungen entsprechend als anrechenbar ausgewiesen sind.
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Gemäß einem Verordnungsentwurf vom April 2007 wird den eingeschriebenen Studierenden die Fortsetzung des Studiums bis zum Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier Semester ermöglicht werden.
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Hauptseminare sind Studierenden im Hauptstudium vorbehalten, so dass hier kein (Pro)Seminarschein erworben werden kann. Seminare stehen sowohl Studierenden im Grundstudium als auch Studierenden im Hauptstudium offen. Ob in einem Seminar ein Hauptseminarschein erworben werden kann, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung besprochen.
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