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FAQ: Anmeldung zum Studium

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1.1 Verläuft die Zulassung zu dem Studiengang über die Universität oder über die ZVS?

Alle drei Musikwissenschaftsstudiengänge sind „zulassungsfrei“, d. h. es gibt keinen Numerus clausus. Für den Studiengang Ein-Fach-BA Musikwissenschaft muss jedoch eine absolviert werden! Nähere Informationen zur Eignungsprüfung findet man hier.

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1.2 Wo und bis wann muss ich mich für den Studiengang bewerben?

Die BA/MA Studiengängen beginnen nur im Wintersemester. Einschreibeschluss für das Wintersemester 2008/09 ist im zulassungsfreien Verfahren am 12.09.2008 (Nachfrist: 24.10.2008).

Die Einschreibungsunterlagen für zulassungsfreie Studiengänge können ab dem 01.06.2008 online angefordert werden.

Nach Eingang der Daten bekommt man vom Studierendensekretariat der Universität Paderborn die Unterlagen für den gewünschten Studiengang zugeschickt.

Achtung: Für den Studiengang Ein-Fach-BA Musikwissenschaft muss man sich außerdem zur Eignungsprüfung am Musikwissenschaftlichen Seminar anmelden. Hierzu gibt es einen Vordruck im Downloadbereich der Internetseite. Weitere Informationen zur Einschreibung an der Universität Paderborn findet man hier.

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1.3 Gibt es eine Aufnahmeprüfung?

Nur für den Studiengang BA 1 Musikwissenschaft ist eine Eignungsprüfung erforderlich, in der Fähigkeiten im gewählten Instrument bzw. Gesang und Musiklehre/Gehörbildung getestet werden. Anmeldetermine und Anforderungen gibt es hier. In den Studiengängen Zwei-Fach-BA Kulturwissenschaften sowie MA Musikwissenschaft gibt es keine Eignungsprüfung.

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1.4 Wo und zu welchem Termin muss ich mich zur Eignungsprüfung für den BA 1 anmelden? Wann findet die Eignungsprüfung für den BA statt?

Die Anmeldung erfolgt über die Hochschule für Musik Detmold. Anmeldeschluss für das Wintersemester ist jeweils der 15. April. Die Eignungsprüfungen finden immer Ende Juni statt.

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1.5 Was brauche ich, um mich an der Universität Paderborn bewerben zu können?

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (amtlich beglaubigt)
  • Versicherungsbescheinigung gemäß Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule! Eine Kopie der Versicherungskarte ist nicht ausreichend.)
  • ein Passbild
  • ein ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Einschreibungsvordruck
  • Nachweis über die Einzahlung der Semestergebühr und des Studienbeitrags Darlehensantrag der NRW-Bank
  • ausreichend frankierter DIN A 4 Rückumschlag für die Zusendung der Studienunterlagen
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1.6 Muss ich Studiengebühren zahlen?

Ja, seit dem WS 2006/07 werden Studiengebühren von 500 € (zzgl. Semestergebühren) pro Semester erhoben. Informationen zu Studiengebühren, Befreiung von der Beitragspflicht und Darlehen gibt es hier.

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1.7 Wo finden die Veranstaltungen statt, in Detmold oder Paderborn? Wo soll ich wohnen?

Die Studierenden sind an der Universität Paderborn immatrikuliert, aber Sitz des Musikwissenschaftlichen Seminars ist Detmold, wo auch fast alle Lehrveranstaltungen des Faches stattfinden. Auch der Instrumentalunterricht und die Ensembles sowie die Übemöglichkeiten sind an der Hochschule für Musik Detmold. Hier gibt es immer wieder gemeinsame Lehrveranstaltungen und Projekte. Das bedeutet: Studierende des Ein-Fach-BA Musikwissenschaft und des MA Musikwissenschaft haben überwiegend in Detmold zu tun und belegen in Paderborn lediglich Veranstaltungen kooperierender Studiengänge (z. B. Populäre Musik und Medien) sowie Lehrveranstaltungen im Studium generale. Der BA 1 und der MA finden somit überwiegend in Detmold statt, während es im BA 2 ein kleines 'Paderborn-Übergewicht' gibt. Die Studierenden im Zwei-Fach-BA Kulturwissenschaft studieren zu ca. 60% in Paderborn und zu 40% in Detmold.

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